Während in den romanischen Ländern die Qualität weitgehend mit der Herkunft (geborene Qualität) begründet wird, gilt in Deutschland die amtlich geprüfte Qualität (Qualität im Glas). Die Qualitätsnormen sind weitgehend einheitlich festgelegt. Kernstücke des deutschen Weinrechts sind die Gruppeneinteilung der Weine in Güteklassen und Qualitätsstufen sowie die amtliche Qualitätsprüfung.
Das heisst, dass ein Wein unabhängig von der Weinlage, in der er gewachsen ist, nach sachverständiger Prüfung hinsichtlich der Qualität eingestuft wird. Jeder Winzer und Weinmacher hat es damit selbst in der Hand, aus dem Ausgangsmaterial bestimmte Qualitäten zu erzeugen.
Seit 1971 wird jeder deutsche Qualitätswein amtlich chemisch analysiert und durch eine Verkostungskommission sensorisch überprüft. Die Prüfungsnummer (A.P.- Nr.) muss auf dem Weinetikett angegeben sein.
Durch das Weingesetz von 1971 wurde der wichtige Stützpfeiler aller Qualitätsbestrebungen, die amtliche Qualitätsprüfung, in Deutschland eingeführt. Das dreistufige System der Qualitätsprüfung sichert eine Mindestqualität innerhalb der einzelnen Güteklassen und Unterteilungen mit Hilfe von Kontrollmechanismen (Herbstbuch, Kellerbuchführung) des Weingesetzes und durch die Prüfung des abgefüllten Erzeugnisses. Die amtliche Qualitätsprüfung ist ein Hoheitsrecht, das die Bundesregierung an die Länder delegiert hat.
Die Lese- und Reifeprüfung in Zusammenhang mit der Herbstordnung legt fest, wie die Ernte zu erfassen ist. Die Führung des Herbstbuches zwingt den Winzer zur täglichen Ernteerfassung und zur Dokumentation einer Reihe von qualitätsrelevanten Faktoren, wie Erntedatum, geographische Herkunft, Rebsorte, Mostgewicht und Erntemenge. Das Herbstbuch findet seine Ergänzung im Kellerbuch, das unter anderem Bestandsveränderungen z. B. Zukauf dokumentiert. Nach der Abfüllung erfolgt die Analysenprüfung. Wein, der die erforderlichen Bedingungen erfüllt, wird in einem anerkannten Weinlabor untersucht. Der Befund enthält alle wichtigen Daten über den betreffenden Wein wie Gesamtalkohol, vorhandener Alkohol, Gesamtextrakt, zuckerfreier Extrakt, Gesamtzucker vor und nach der Inversion, Gesamtsäure, freie und gesamte schweflige Säure usw.
Das Ergebnis der Analyse dient als Steckbrief und muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Die Analysenprüfung stellt vorerst sicher, dass das Erzeugnis genusstauglich ist und bestimmten Mindestanforderungen entspricht. Bei der Analysenprüfung können eventuelle grobe Manipulationen am Produkt festgestellt werden. Die Prüfung dient in erster Linie dazu, die Einhaltung festgelegter Grenzwerte einzelner Inhaltsstoffe zu garantieren.
Zusammen mit dem Analysebefund (Zeugnis) wird ein Antrag mit weiteren Angaben und drei Musterflaschen der gleichen Abfüllung bei der Prüfbehörde eingereicht.