Grand Cru im Elsass
Für das gesamte Anbaugebiet Elsass gilt eine einzige Appellation: Alsace. 1983 wurde eine Liste mit 94 excellenten Lagen ausgearbeitet, von denen bis heute 50 unter speziellen Bedingungen die Bezeichnung Appellation Alsace Grand Cru verwenden dürfen. Die Vinifikation betreffend unterscheiden sich die Bezeichnungen folgendermaßen:
- Die Bezeichnung Appellation Alsace fordert eine Ertragsbeschränkung von 80 Hektoliter pro Hektar und einen natürliche Alkoholgehalt von 8,5% vol.
- Die Bezeichnung Appellation Alsace Grand Cru setzt höchstens 60 Hektoliter pro Hektar voraus und verlangt 10% vol. Alkohol bei Riesling und Muskat bzw. 12% vol. Alkohol bei Gewürztraminer und Pinot Gris